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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten als Umlagemonate im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung des Öffentlichen Dienstes durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gegen das Grundgesetz verstößt (Beschluss vom 28. April 2011, Aktenzeichen 1 BvR 1409/10).
Mehr dazu unter: http://www.tarifunion.dbb.de