Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte am 20. März 2012 die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für unwirksam (9 AZR 529/10). Damit haben alle Beschäftigen beim Bund und den Kommunen Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr.
Anwendung in Brandenburg:
Dem Vernehmen nach soll zunächst die Urteilsbegründung abgewartet werden. Sodann wird sich die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit der Entscheidung befassen. Wegen der wortgleichen Abfassung der Tariftexte ist jedoch anzunehmen, dass das BAG-Urteil zeitnah in Brandenburg per Erlass zur Anwendung kommt.
Anders sieht es im Beamtenbereich aus. Hier ist die Änderung der Verordnung über Erholungsurlaub und Dienstbefreiung der Beamten und Richter im Land Brandenburg (Erholungsurlaubs- und Dienstbefreiungsverordnung- EUrlDbV) erforderlich.