Das Gesetz zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungsrechts und des brandenburgischen Beamtenversorgungsrechts ist am 20.11.2013 vom Landtag verabschiedet und am selben Tag im GVBl. verkündet worden. Die meisten Regelungen werden bereits am 1.1.2014 in Kraft treten.
Das Innenministerium hat mit mit Schreiben vom 3.12.2013 einführende Hinweise dazu gegeben.