Wie ist der Sachstand
Die Landesregierung Brandenburg hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Tarifergebnisses 2017 in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf wurde am Mittwoch, den 17.05.2017 im Landtag erstmals behandelt. Die Drucksache finden sie hier zum Download.
Was enthält der Gesetzentwurf
Die Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder haben am 17. Februar 2017 eine Anpassung der Entgelte zum 1. Januar 2017 um linear 2,0 Prozent, mindestens monatlich um 75 Euro
(bei Entgelten bis zu 3 200 Euro), und zum 1. Januar 2018 um linear weitere 2,35 Prozent vereinbart.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das hinsichtlich der Entgelte erzielte Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden. Dabei wird der im Tarifbereich zum 1. Januar 2017 vorgesehene Mindesterhöhungsbetrag von monatlich 75 Euro in eine allgemeine lineare Erhöhung umgerechnet (0,15 Prozentpunkte) und erhöht in diesem Umfang die Anpassung der Bezüge. Zusätzlich sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2017 und 2018 jeweils um weitere 0,5 Prozentpunkte angehoben werden, um eine nachhaltige Verbesserung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus im Vergleich zum Bund und den anderen Ländern zu erreichen. Diese Besoldungs- und Versorgungsanpassung gilt auch für die Beamtinnen, Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Anpassung soll im Einzelnen wie folgt vorgenommen werden:
a) allgemeine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 2,65 Prozent ab 1. Januar 2017,
b) allgemeine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 2,85 Prozent ab 1. Januar 2018,
c) Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 35 Euro ab 1. Januar 2017 sowie um weitere 35 Euro ab 1. Januar 2018.
Der unter Buchstabe a) genannte Prozentsatz wird gemäß § 15 Absatz 2 BbgBesG um 0,2 Prozentpunkte gemindert. Der sich aus
der Verminderung ergebende Unterschiedsbetrag wird der Versorgungsrücklage zugeführt.
Das klingt doch erst einmal gut…
Der Gesetzentwurf erklärt weiterhin, dass für die Jahre 2004 bis 2014 rückwirkende Korrekturen des Besoldungsniveaus im Land Brandenburg erforderlich sind, da in diesem Zeitraum – gemessen an den durch das Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien, die Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg verfassungswidrig unteralimentiert wurden. Aber: Die rückwirkende Besoldungsanpassung soll nach dem Gesetzentwurf nur denjenigen Beamtinnen und Beamten zugute kommen, die gegen ihre damalige Besoldung Widerspruch eingelegt bzw. geklagt hatten. Alle anderen sollen leer ausgehen.
Das ist doch total ungerecht!
Das finden wir auch. Der DBB Brandenburg hat in seiner Stellungnahme vom 7. April 2017 folgendes hierzu gesagt:
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Es geht um nichts weniger als das Vertrauen der Beamtenschaft in die Verfassungstreue des Dienstherrn.
Die Gewerkschaft der Polizei hat sich des Themas medienwirksam angenommen und am gestrigen Mittwoch vor dem Landtag eine Mahnwache abgehalten. Zusätzlich waren Mitglieder der GdP im Zuschauerbereich des Landtags anwesend, als der Gesetzentwurf behandelt wurde (Link zur Berichterstattung auf RBB-online). Nach den Reden im Plenum zu urteilen, hat der Protest der Gewerkschaften zumindest Eindruck hinterlassen.