Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Mitglieder von Gewerkschaften im Tarifvertrag anders behandelt werden dürfen, als Beschäftigte, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind („Differenzierungsklausel“). Voraussetzung dabei ist, dass der Beitritt zur Gewerkschaft nicht unter Zwang oder Druck erfolgt ist. Damit wies das BVerfG die Beschwerde eines Beschäftigten ab, der nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist und sich durch eine solche Klausel benachteiligt sah.
Was heißt das?
- Es ist rechtens, wenn Gewerkschaftsmitglieder im Tarifvertrag anders/besser gestellt werden.
- Arbeitgeber könnten Geld sparen, wenn sie bestimmte Leistungen nur Gewerkschaftsmitgliedern zukommen lassen.
- Das würde vermutlich dazu führen, dass Beschäftigte wieder vermehrt in Gewerkschaften eintreten.
- Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft müsste dem Arbeitgeber angezeigt werden, um von einer solchen Regelung zu profitieren.