Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im November letzten Jahres hat der Europäische Gerichtshof mehrere wegweisende Entscheidungen zum Anspruch auf Erholungsurlaub, insbesondere zum Verfall des Mindesturlaubs, der Abgeltung nicht genommenen Urlaubs und der Vererbung eines Urlaubsanspruchs getroffen.
Diese Entscheidungen haben auch Auswirkungen auf die Anwendung der Regelungen der Erholungsurlaubs- und Dienstbefreiungsverordnung (EUrlDbV) Brandenburg. Die sich aus den Urteilen ergebenen Konsequenzen hat das Ministerium des Innern und für Kommunales am 23. Januar 2018 in einem Rundschreiben dargestellt.
Das Rundschreiben bieten wir Ihnen hier zum Download an: