Beteiligungsgespräch mit Bundesinnenministerium
Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie beeinträchtigen auch die derzeit laufenden Personalratswahlen in der Bundesverwaltung. Ein neues Gesetz soll nun dafür sorgen, dass die Wahlen ordnungsgemäß stattfinden und sich die Personalräte konstituieren können.
„Personalratslose Zeiten müssen unter allen Umständen verhindert werden“, machte Friedhelm Schäfer, Zweiter dbb Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik, am 1. April 2020 bei einem Beteiligungsgespräch mit dem Bundesinnenministerium (BMI) deutlich. In dem Austausch, der telefonisch stattfand, ging es um den Gesetzentwurf zur Sicherstellung der personalvertretungsrechtlichen Interessenvertretung in der Bundesverwaltung (PersVSiG) sowie zur Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertetungsgesetz. Diesen hatte das BMI vorgelegt, um sicherzustellen, dass die noch bis zum 31. Mai 2020 laufenden Personalratswahlen im Bund und in den Jobcentern trotz der Auswirkungen der Coronavirus-Krise ordnungsgemäße stattfinden können und die Konstituierung der Personalvertretungen in allen Dienststellen gewährleistet ist. Schäfer begrüßte ausdrücklich das vom BMI verfolgte Ziel, die durch die Corona-Pandemie bedingten organisatorischen Erschwernisse zu beseitigen. „Die Mitbestimmung in der Bundesverwaltung muss auch in Krisenzeiten gesichert sein“, betonte er.
Da sich aufgrund des sich über drei Monate erstreckenden Wahlzeitraums aktuell ein heterogenes Bild der Verfahrensstände der Personalratswahlen ergibt, steht der Gesetzgeber vor der Herausforderung, bereits gefundene Wahlergebnisse beziehungsweise erledigte Teile weit vorangeschrittener Wahlverfahren als Ergebnisse einer demokratischen Wahl zu schützen, gleichzeitig dabei aber den Wahlvorständen anhand der jeweiligen Situation vor Ort die souveräne Entscheidung zu ermöglichen, die Wahl fortzuführen, den Status quo für einen gewissen Zeitraum „einzufrieren“ oder die Wahl insgesamt zu verschieben. „Dem werden die geplanten Maßnahmen gerecht“, befand Schäfer. „Die Möglichkeit, die Wahlen entweder bis Ende Mai als Briefwahl fortzuführen oder, wenn erforderlich, bis zum Ende des Jahres 2020 aufzuschieben und die bisherigen Personal- und Jugend- und Auszubildendenvertretungen bis zu diesem Zeitpunkt die Geschäfte fortführen zu lassen, ist eine akzeptable Lösung und in dieser besonderen Situation mit dem Legitimitätsprinzip und dem Demokratieprinzip noch vereinbar.“
Allerdings geht der Gesetzentwurf dem dbb zu weit: „Die gesetzgeberischen Maßnahmen sollen zeitlich auf den erweiterten Zeitraum der laufenden Personalratswahlen bis Ende 2020 begrenzt werden. Das geht über das aktuell zwingend Notwendige hinaus“, kritisierte dbb Vize Friedhelm Schäfer und forderte, „dass die jetzt in einem aus guten Gründen zügigen Verfahren erlassenen Regelungen zeitlich begrenzt werden oder im Rahmen der Beratungen zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes in vollem Umfang erneut zur Diskussion stehen“. Der dbb appellierte eindringlich an den Gesetzgeber, die angekündigte umfassende Novellierung des BPersVG einschließlich der Wahlordnung trotz der nun erfolgenden vorgreiflichen Einzelregelungen zügig und uneingeschränkt voranzutreiben.
Quelle: dbb-Newsletter Nr. 38/2020 vom 02.04.2020
Redaktion: Dr. Frank Zitka
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