Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2020 praktikablen Lösungen für die Corona-Krise geschaffen: So wird das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) um den §129 ergänzt, sodass Sitzungen und Beschlussfassungen bis Ende des Jahres auch per Video- und Telefonkonferenz durchgeführt werden können. Entsprechendes gilt für die Einigungsstellen. Ebenfalls bis Ende des Jahres können Betriebsversammlungen audiovisuell durchgeführt werden. Damit wird die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten und weiteren betrieblichen Mitbestimmungsgremien sichergestellt. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Details entnehmen Sie der dbb-Information „Nr. 7/2020 Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz aufgrund der Corona Pandemie“ (PDF) vom 30. April 2020.