Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juli 2020 beschlossen, die von 11.237 Mitzeichnungen und 87 Diskussionsbeiträgen im Internet begleitete Petition vom 16. Juli 2019 – Geschäftszeichen Pet 1-19-06-2012-022360 – eines Beamten aus Berlin über die Wiederherstellung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Besoldung sämtlicher Beamtinnen und Beamten des Bundes, der Länder und der Kommunen der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – zu überweisen, um auf das Anliegen der Petition besonders aufmerksam zu machen. In der Begründung für die Überweisung an die Bundesregierung wird ausführlich dargelegt, wie es zu der Aufsplitterung der Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung im Rahmen der Förderalismusreform I im Jahre 2006 mit der Länderzuständigkeit gekommen ist. Der Petitionsausschuss hebt hervor, das eine unbegrenzte Auseinanderentwicklung der Besoldung im Bund und in den Ländern durch die infolge der Neuordnung der Kompetenzverteilung im Grundgesetz eröffnete Befugnis zum Erlass jeweils eigener Besoldungsregelungen verfassungsrechtlich nicht statthaft und durch das aus Artikel 33 Absatz 3 GG abgeleitete Alimentationsprinzip sowie die hierzu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts begrenzt ist. Maßgeblich kommt es insoweit auf einen Quervergleich der Besoldung des Bundes und der Länder an.

Die Beschlussbegründung ist unter https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_07/_16/Petition_97057.abschlussbegruendungpdf.pdf abrufbar.

Autor: Joachim Jetschmann