Der Brandenburger Landtag hat heute das Gesetz zur Zahlung einer Coronaprämie von 1.300 Euro an die Beamten des Landes und der Kommunen beschlossen. Die Zahlung erfolgt steuerfrei bis Ende März. Damit hat die Landesregierung Brandenburg in einem ersten Schritt ihr Versprechen eingelöst, den Tarifabschluss für die Länder (TV-L) zeit- und inhaltsgleich auf ihre Beamten zu übertragen.
Leider enthält das Gesetz keine Kompensation für die Ruhestandsbeamten. Dieser Umstand kann uns nicht zufriedenstellen, denn wenn man ehrlich ist, dient der Corona-Bonus doch dazu, die Zeit bis zur lineare Erhöhung der Arbeitsentgelte und Besoldungen im Dezember 2022 zu überbrücken. Für untere Einkommensgruppen ist dies besonders attraktiv gewesen, das hat bei der Zustimmung der Gewerkschaften eine gewichtige Rolle gespielt. Gerade weil der Corona-Bonus auch der Einkommensteigerung de Tarifbeschäftigten dienen sollte, ist es umso unverständlicher, dass der Brandenburger Landtag keine Kompensation für die Ruhestandsbeamten vorgenommen hat. Der dbb Brandenburg hatte selbstverständlich dies im Gesetzgebungsverfahren gefordert, leider ohne Erfolg.
Das heißt, Pensionen machen eine Nullrunde, während die Renten wohl um 5 Prozent erhöht werden. Und das in Zeiten hoher Inflation.