Nachfolgende Informationen haben uns von Volker Geyer Stellv. Bundesvorsitzender Fachvorstand Tarifpolitik erreicht:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 22. April 2023 haben die Tarifvertragsparteien eine Einigung in der Einkommensrunde 2023 mit Bund und Kommunen erzielt. Vorausgegangen waren drei sehr kontroverse Verhandlungsrunden, bundesweite Warnstreiks und Aktionen mit sehr großer Beteiligung, ein mehrtägiges Schlichtungsverfahren und eine weitere, vierte Verhandlungsrunde in Potsdam.
Die Arbeitgeberseite und die Gewerkschaften haben sich nun auf der Grundlage der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission auf deutliche Entgelterhöhungen geeinigt, die die enormen Preissteigerungen der letzten Zeit abfedern und die Arbeitsplätze der Kolleginnen und Kollegen dauerhaft aufwerten. Das Einigungspapier von dbb, Bund und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der separat abgeschlossene Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise sowie die ab dem 1. März 2024 geltenden neuen Entgelttabellen sind diesem Rundschreiben als Anlagen beigefügt.
Die Einigung enthält unter anderem die nachfolgenden Punkte.
I. Entgelt
Lineare Entgelterhöhung
Die Tabellenentgelte werden – einschließlich der individuellen Zwischen- und Endstufen und der Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü – wie folgt erhöht:
– ab dem 1. März 2024 Erhöhung um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent; soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt. Tarifliche Zulagen, für die die Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden ab dem 1. März 2023 einheitlich um 11,5 Prozent erhöht.
Inflationsausgleich
Die Beschäftigten im Geltungsbereich des TVöD, des TV-V und des TV-Wald-Bund erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro, der in mehreren Stufen ausgezahlt wird. In einem ersten Schritt erhalten die Beschäftigten einen Betrag von 1.240 Euro mit der Entgeltabrechnung für Juni 2023, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestanden hat
und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestand. In den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 erhalten die Beschäftigten dann 220 Euro monatlich. Der Anspruch besteht, wenn im Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag des Monats Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Dem Anspruch auf Entgelt gleichgestellt sind unter anderem die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Krankengeldzuschuss, Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz sowie auf Kurzarbeitergeld. Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten die genannten Beträge jeweils zur Hälfte. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen entsprechend dem Anteil ihrer Arbeitszeit an der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten. Unsere Forderung, auch Teilzeitbeschäftigten den vollen Inflationsausgleich zu zahlen, hat die Arbeitgeberseite abgelehnt. Beschäftigte im Geltungsbereich des TV-Fleischuntersuchung erhalten die genannten Beträge jeweils zur Hälfte.
Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten
Neben dem Inflationsausgleich werden die Ausbildungsentgelte nach dem TVAöD, die Entgelte für Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TVPöD, die monatlichen Entgelte nach § 8 Absatz 1 Satz 2 TVSöD, das monatliche Studienentgelt nach § 8 Absatz 2 TVSöD sowie das Studienentgelt nach TVHöD wie folgt erhöht:
– ab dem 1. März 2024 Erhöhung um 150 Euro
Laufzeit
Es wurde eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31. Dezember 2024 vereinbart.
II. Weitere Regelungen
Übernahme von Auszubildenden
Die bisherige Regelung zur Übernahme von Auszubildenden (§ 16a TVAöD – Allgemeiner Teil) wird wieder in Kraft gesetzt und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 wieder außer Kraft.
Altersteilzeit
Die Regelungen zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit werden nicht verlängert. Die Gewerkschaften hatten eine Verlängerung eingefordert. Die Arbeitgeberseite war hierzu allerdings nicht bereit.
Nahverkehr
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen sollen die Tabellenerhöhungen und die Regelungen zum Inflationsausgleichsgeld auf die jeweiligen TV-N übertragen werden.
TV-Fleischuntersuchung
Im Bereich des TV-Fleischuntersuchung werden die Stundenentgelte wie folgt erhöht:
– ab dem 1. März 2024 um 11,5 Prozent
Die weiteren Entgeltbestandteile und die Begrenzung der Entgeltsummen werden zu demselben Zeitpunkt wirkungsgleich erhöht.
Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen
In den Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen werden die Regelungen zur Vorweggewährung von Stufen verbessert. Des Weiteren wird in einer Öffnungsklausel geregelt, dass durch Betriebs- und Dienstvereinbarung Zulagen und Zuschläge zum Beispiel für Dienste zu ungünstigen Zeiten gewährt werden können.
Verhandlungszusagen
Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart, nach Abschluss dieser Einkommensrunde Tarifverhandlungen zur Regelung der Praxisanleitung, zur Regelung der Ausbildungen zur Kranken- und Altenpflegehelferin / zum Kranken- und Altenpflegehelfer sowie zum Rettungsdienst aufzunehmen.
Erklärungsfrist
Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum Ablauf des 17. Mai 2023 vereinbart.
Beamtinnen und Beamte
Für den dbb ist die Einkommensrunde erst dann beendet, wenn das Volumen der Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf die Bundesbeamtinnen und -beamten übertragen ist. Die hohe Inflation trifft alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Deshalb haben wir auch deutlich gemacht, dass wir auch für die Rentnerinnen und Rentner sowie die Pensionärinnen und Pensionäre eine Lösung brauchen. Hier sehen wir den Bund in der Pflicht.
Bewertung
Das Verhandlungsergebnis erkennt die hervorragenden Leistungen der Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst an und hilft, die seit Monaten anhaltend hohe Inflation zu bewältigen. Die vereinbarten Entgelterhöhungen werden sich bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes dauerhaft deutlich im Portemonnaie bemerkbar machen. Die auf der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission beruhende Kombination aus Sockelbetrag, darauf aufsetzender prozentualer Erhöhung und Mindestbetrag zum 1. März 2024 führt überall zu einem starken Anstieg der Tabellenwerte und berücksichtigt insbesondere die unteren Entgeltgruppen. Dass wir ein so gutes Ergebnis erzielen konnten, ist auch dem großen Engagement unserer Kolleginnen und Kollegen in den letzten Monaten zu verdanken. Die bundesweiten Demonstrationen und Warnstreikaktionen seit Januar haben der Arbeitgeberseite gezeigt, dass die Beschäftigten mehr Wertschätzung erwarten und auch bereit sind, dafür zu kämpfen. Unsere Bundestarifkommission hat den Kompromiss insgesamt positiv bewertet und dem Abschluss mit großer Mehrheit zugestimmt.
Alle weiteren Informationen zur Einkommensrunde sind auf der Sonderseite des dbb zur Einkommensrunde 2023 unter www.dbb.de/einkommensrunde abrufbar.