Der Senat von Berlin teilt in einer Pressemitteilung vom 10. Dezember 2013 mit, dass für Berliner Beihilfeberechtigte (Beamte und Pensionäre) die Praxisgebühr entfallen soll. Die bereits im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), im Bereich des Bundesbeihilferechts und des Brandenburgischen Beihilferechts geltende Regelung soll damit endlich auch auf den Berliner Landesdienst übertragen werden. Der Senat hat dazu den von Innen- und Sportsenator Frank Henkel vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften zur Kenntnis genommen.
Die Änderungen im Beihilferecht sollen demnach rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Das hat zur Folge, dass den Beihilfeberechtigten die im Jahr 2013 bei der Beihilfegewährung als „Praxisgebühr“ einbehaltenen Beträge erstattet werden. Die Vorlage wird zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.
Quelle: dbb-berlin