für die Zeit vom 17. Februar 2015 bis einschließlich 26. Februar 2015
Zum Auftakt der gestrigen Einkommensrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder hat der dbb Verhandlungsführer Willi Russ die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aufgefordert, umgehend ein verhandelbares Angebot auf den Tisch zu legen. Um den Druck zur nächsten Verhandlungsrunde am 26. / 27. Februar 2015 zu erhöhen, erteilt der dbb für die Zeit vom 17. Februar 2015 bis einschließlich 26. Februar 2015 die grundsätzliche Freigabe zu jeweils eintägigen Arbeitskampfmaßnahmen (Warnstreiks).
Die Freigabe betrifft alle Tarifbeschäftigten, die unter das verhandelte Tarifrecht (TV-L / inklusive Land Berlin, TV ITDZ) fallen. Die Auszubildenden und Schüler sowie Praktikanten nach dem TVA-L und TVPrakt-L sind von dieser Streikfreigabe mit umfasst. Bei einer Streikteilnahme von Auszubildenden und Schülern ist jedoch zu beachten, dass in den meisten Berufsausbildungsordnungen eine maximale Anzahl von Fehltagen geregelt ist, die noch zur Ablegung der Abschlussprüfung berechtigen. Streiktage werden zu diesen Fehltagen gerechnet. Auszubildende und Schüler sollten deshalb darauf achten, dass sie diese Fehltagsanzahl nicht überschreiten. An Berufsschultagen kann nicht gestreikt werden, da Schulpflicht besteht.
Die Tarifbeschäftigten von dataport (TV dataport) unterliegen noch der Friedenspflicht und sind von der Freigabe nicht umfasst.
Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landesbeamten im Zuge der Ergebnisse der Einkommensrunde ist für den dbb unverzichtbar. Beamte haben kein Streikrecht. Trotzdem sollten sie unsere gemeinsame Forderung selbstverständlich in ihrer Freizeit bei Demonstrationen und Kundgebungen unterstützen. Dies darf vom Dienstherrn auch nicht verhindert werden.