Familienzuschläge für Beamtinnen und Beamte mit kindergeldberechtigten Kindern erst zum 1.12.2022 wirksam. DBB kündigt Widerspruchsmuster an.

Der dbb brandenburg und tarifunion ist mit dem Gesetz der Landesregierung zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer Besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2022 in dieser Form nicht einverstanden.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer Besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2022 im Land Brandenburg befindet sich am 14. September 2022 zur 1. Lesung im Landtag Brandenburg. Hiernach wird gegen die ausdrückliche Empfehlung des dbb brandenburg die Erhöhung der Familienzuschläge für Beamtinnen und Beamte mit kindergeldberechtigten Kindern erst zum 1.12.2022 wirksam.

Dazu führt der Landesvorsitzende Ralf Roggenbuck aus: „Dieser Gesetzentwurf wirft uns im Verhältnis zwischen den Beamtinnen und Beamten des öffentlichen Dienstes und der Landesregierung um Jahre zurück. Wertschätzung sieht wirklich anders aus. Uns ist bewusst, dass die öffentlichen Kassen leer sind und die Pandemie und der Krieg in der Ukraine uns vor ganz neue Herausforderungen stellt. Trotzdem ist der öffentliche Dienst nicht das Sparschwein der Landesregierung, die meint, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach jeweiliger Kassenlage umsetzen zu können. Wir stehen in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes im Wettbewerb mit unseren benachbarten Bundesländern. Dort scheint ein größeres Interesse zu bestehen, einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst zu behalten. Fragen sie doch einmal eine Beamtin oder einen Beamten, die/der trotz ihrer/seiner drei kindergeldberechtigten Kinder in der Pandemie ihren/seinen Dienst beanstandungsfrei versehen hat, was sie/er davon hält, dass die Kollegin/der Kollege in Berlin, Sachsen-Anhalt oder Thüringen den höheren Familienzuschlag fast zwei Jahre früher ausgezahlt erhält. Wie das Land Brandenburg so dafür sorgen will, dass der Nachwuchs im öffentlichen Dienst sich für uns entscheidet, vermag ich nicht nachzuvollziehen.“

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Beschlüssen vom 4.Mai 2020 (2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17) festgestellt, dass sowohl die „Grundbesoldung“ im Land Berlin im Jahr 2009 bis 2015 als auch die in den Jahren 2013 bis 2015 in Nordrhein-Westfalen gewährte Besoldung ab dem dritten Kind in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen war.

Während hinsichtlich der „Grundbesoldung“ auch für das Land Brandenburg ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, dass sich hierzu befinden wird, hat sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der gewährten Besoldung ab dem dritten Kind für das Land Brandenburg ergeben, dass es einen Nachsteuerungsbedarf für die Zahlung des Familienzuschlags für kindergeldberechtigte Kinder gibt.

Hierzu hat das Ministerium der Finanzen und Europa mit Übersendung des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer Besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2022 im Land Brandenburg ausgeführt: Die Prüfung der brandenburgischen Besoldung anhand der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Vorgaben zu einer amtsangemessenen Alimentation hat ergeben, dass Nachsteuerungsbedarf hinsichtlich der Alimentation an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richtern mit Kindern besteht. Daher sollen erhebliche Erhöhungen des Familienzuschlags für das erste und zweite Kind sowie dritte und weitere berücksichtigungsfähige Kinder vorgenommen werden.

Trotz der Feststellung, dass aufgrund der Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 Nachsteuerungsbedarf besteht, sieht der Gesetzentwurf eine Erhöhung des Familienzuschlags erst zum 1.12.2022 vor. Obwohl das Land Brandenburg mehr als zwei Jahre Zeit gehabt hat, die Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, behält es den Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg eine Nachzahlung für den Anspruchszeitraum 1.1.2020 bis 1.12.2022 vor. Eine Reihe anderer Bundesländer (u.a. Nordrhein-Westfalen, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen) haben die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bereits im Jahr 2021 umgesetzt und ihren Beamtinnen und Beamten ab 1.1.2021 die erhöhten Kinderzuschläge gezahlt. Insbesondere die in direkter Konkurrenz zum Land Brandenburg stehenden Länder Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen ha- ben damit im Wettbewerb um die besten Köpfe im öffentlichen Dienst einen erheblichen Vorteil. So wird eine Beamtin/ein Beamter mit drei kindergeldberechtigten Kindern in diesen Bundesländern für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 1.12.2022 einen Betrag von durchschnittlich 12.000, – Euro brutto mehr ausgezahlt bekommen haben als im Land Brandenburg. Der gewählte Zahlungsbeginn zum 1.12.2022 führt darüber hinaus dazu, dass die Landesregierung alle Beamtinnen und Beamten dazu zwingt, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen, da nur so für den Zeitraum 1.1.2022 bis 30.11.2022 Ansprüche geltend gemacht werden können.

Der dbb brandenburg wird einen Musterwiderspruch auf seine Internetseite stellen, den sich jede Beamtin und jeder Beamte herunterladen kann.

Quelle: dbb-brandenburg.de/