Das Bundeskabinett hat am 11.12.2014 den von Ministerin Andrea Nahles (SPD) eingebrachten Gesetzentwurf beschlossen. Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die Bundesregierung nochmals am gestrigen Morgen nachdrücklich aufgefordert, von dem geplanten Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit abzusehen.
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Das Gesetz zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungsrechts und des brandenburgischen Beamtenversorgungsrechts ist am 20.11.2013 vom Landtag verabschiedet und am selben Tag im GVBl. verkündet worden. Die meisten Regelungen werden bereits am 1.1.2014 in Kraft treten.
Das Innenministerium hat mit mit Schreiben vom 3.12.2013 einführende Hinweise dazu gegeben.
Nunmehr hat das Bundesarbeitsgericht die Begründung zu den Urteilen vom 19. Februar 2013 veröffentlicht, in denen entschieden wurde, dass bei vor dem 1. Januar 2010 begonnenen Altersteilzeitarbeitsverhältnissen nach dem TV ATZ die Berechnung des Mindestnettobetrags nach § 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 TV ATZ unter Rückgriff auf die Mindestnettobetrags-Verordnung 2008 rechtmäßig ist. Ein Rundschreiben des Tarifreferats Brandenburg liegt noch nicht vor. Nähe
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte am 20. März 2012 die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für unwirksam (9 AZR 529/10). Damit haben alle Beschäftigen beim Bund und den Kommunen Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr.
Anwendung in Brandenburg:
Dem Vernehmen nach soll zunächst die Urteilsbegründung abgewartet werden. Sodann wird sich die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutsch