Lehren aus dem Besoldungs- und Versorgungsgesetz/ Nachzahlungsgesetz
Am 29.06.2017 hat der Brandenburger Landtag das Besoldungs- und Versorgungsgesetz einschließlich Nachzahlungsgesetz verabschiedet. Im Nachzahlungsgesetz ist verankert, dass nur die Kolleginnen und Kollegen rückwirkend Zahlungen aus Besoldungsansprüchen aus der verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung erhalten, die im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren sind. Das sind in Brandenburg nur e
Die Arbeitgeber von Bund, Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben die Tarifverhandlungen über Änderungen in den Tarifverträgen ATV und ATV-K am 21. Mai 2014 abgebrochen und einen für Juni vereinbarten Fortsetzungstermin abgesagt. Weil die Gewerkschaften aus ihrer Sicht keine ausreichende Bereitschaft zu Verhandlungen über Einschnitte bei der Zusatzversorgung für die Arbeitnehmerinnen und ...
Der Protest der Gewerkschaften war erfolgreich: Beamte in Brandenburg müssen nicht schon ab 2019 bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten. Das wäre zehn Jahre früher gewesen, als es eine Regelung für Bundesbeamte vorsieht. Nach dem von Rot-Rot vereinbarten Koalitionsvertrag sollte die sogenannte Regelaltersgrenze für Beamte im hiesigen Landesdienst beginnend ab 2012 in acht Stufen bis zum Abschluss in 2019 um zwei Jahre auf 67 angehoben werden. Diese
Das Brandenburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 ist mit seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I rückwirkend zum 01.04.2011 in Kraft getreten.
In unserem Mitgliederbereich finden Sie:
den Gesetzestext BbgBVAnpG 2011/2012
das Rundschreiben des MdF
Besoldungstabellen 2011-04
Besoldungstabellen 2012-01