Pauschale Beihilfe im sogenannten Hamburger Modell
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen haben nach dem sog. Hamburger Modell die pauschale Beihilfegewährung eingeführt. Damit stehen in diesen Ländern insbesondere bei der Neuverbeamtung mehrere Absicherungswege mit jeweils individuellen Vor- als auch Nachteilen zur Verfügung. Deshalb gilt es in dieser Entscheidungsphase, sich gut zu informieren.
Neben dem notwendigen vielfältigen Angeb...