Zum Inhalt springen

Rechtsschutz

Rechtsschutz im Rahmen der dbb Rahmenrechtsschutzordnung vom 09.01.2018 (dbb-Rahmenrechtsschutzordnung 2018 (PDF)) bedeutet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.

Rechtsberatung

Beratungsrechtsschutz bedeutet, das Dienstleistungszentrum Ost des dbb erteilt Ihnen als Mitglied der DVG-BB mündliche oder schriftlich Auskünfte. Die Beratung bezieht sich auf Fragen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit. Das umfasst öffentliches Dienstrecht, Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Tarifrecht, Arbeitsrecht, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht.

Termine

Die aktuellen Termine finden Sie hier. Beratungen finden statt in der Geschäftsstelle des dbb brandenburg, Weinbergstraße 36, 14469 Potsdam.

Bitte beantragen Sie den Beratungsrechtsschutz über die DVG-BB vor der Anmeldung.

Verfahrensrechtsschutz

Hier vertritt Sie das dbb Dienstleistungszentrum Ost rechtlich in einem gerichtlichen Verfahren.

Häufige Fragen

Wie weit geht der Rechtsschutz?

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen. Darunter fallen auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragte oder als Vertrauensperson für Schwerbehinderte.

Er umfasst auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr.

In Disziplinar- und Strafverfahren sowie in Ordnungswidrigkeitsverfahren wird Rechtsschutz gewährt, es sei denn, dass es sich um ein vorsätzlich begangenes Delikt handelt.

Rechtsschutz wird jetzt auch bei Feststellung des Pflegegrades gewährt, sofern dies unmittelbar mit der derzeitigen oder früheren beruflichen Tätigkeit steht (§ 4 Abs. 2 Rahmenrechtsschutzordnung).

Wann wird Rechtsschutz gewährt?

Über den Antrag auf Rechtsschutz entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Der Verfahrensrechtsschutz wird für jede Instanz gesondert bewilligt.

Honorarvereinbarungen mit externen Anwälten können nur mit vorheriger Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes getroffen werden.

Verfahrensrechtsschutz wird nur dann gewährt, wenn der konkrete Rechtsschutzfall erst nach Erwerb der Mitgliedschaft entstanden und nach der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb zulässig ist. Maßgeblich für die Gewährung des berufsbezogenen Verfahrensrechtsschutzes ist eine hinreiche Aussicht auf Erfolg des Rechtsschutzfalles. Nach einer juristischen Einschätzung muss also tendenziell davon ausgegangen werden können, dass der Rechtsschutz erfolgreich geführt, also die Klage gewonnen werden kann.

Die DVG-BB behält sich daher vor, Rechtsschutzfälle abzulehnen, die den gewerkschaftspolitischen Bestrebungen zuwider laufen.

Der Rechtsschutz ist subsidiär. Das bedeutet, wenn Sie Ihr Rechtsschutzrisiko bereits anderweitig privat abgesichert haben oder wenn Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber ausnahmsweise im Rahmen der dienstrechtlichen Fürsorgepflicht Rechtsschutz gewährt, kann im Ausnahmefall darauf verweisen werden, diesen vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Rechtsschutz wird für Verfahren nach deutschem Recht und vor deutschen Gerichten gewährt.

Wohin sende ich den Antrag auf Rechtsschutz und welche Unterlagen muss ich dem Rechtsschutzantrag beigefügen?

Bitte beachten Sie, dass das zuständige DLZ alle Anträge abweist, die nicht formgerecht und vollständig sind!

Bitte senden Sie den ausgefüllten Rechtsschutzantrag (pdf) und die notwendigen Unterlagen als PDF-Dateien an rechtsschutz@dvg-bb.de.

Bitte beachten Sie die Checkliste (pdf). Unterlagen müssen in einer geeigneten Form zur Verfügung gestellt werden. Das heißt:

  • Bei Post-Versand keine Unterlagen im Original, sondern nur in Kopie.
  • Bei E-Mail-Versand die Unterlagen nur als PDF-Dateien. Dabei gilt:
    • Ein Dokument = eine PDF-Datei.
    • Fassen Sie mehrseitige Dokumente zu einer PDF-Datei zusammen.
    • Benennen Sie die PDF-Dateien aussagekräftig.
Welche Fristen muss ich beachten?

Wichtig ist, dass bei laufenden Fristen der Rechtsschutzantrag so frühzeitig und inhaltlich vollständig gestellt werden muss, dass die Prüfung der Rechtsschutzgewährung, die Weitergabe an das dbb Dienstleistungszentrum Ost sowie der dortige Eintritt in das Verfahren innerhalb der laufenden Frist geordnet erfolgen kann.

Der Rechtsschutzantrag kann insbesondere dann abgelehnt werden, wenn dieser so kurzfristig vor Fristablauf übermittelt wird, dass eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht mehr möglich ist (vgl. § 11 Abs. 2 S. 2 Buchst. b der Rahmenrechtschutzordnung).