Was ist Rechtsschutz?
Rechtsschutz im Rahmen unserer Rechtsschutzordnung vom 01.07.2014 (Rechtsschutzordnung der DVG-BB 2014 (pdf)) und der dbb Rahmenrechtsschutzordnung vom 09.01.2018 (dbb-Rahmenrechtsschutzordnung 2018 (PDF) ) bedeutet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.
Beratungsrechtsschutz bedeutet, das Dienstleistungszentrum Ost erteilt Ihnen mündliche oder schriftlich Auskünfte.
Hier finden Sie die Termine zur Rechtsberatung für Mitglieder der DVG-BB. Die Beratung bezieht sich auf Fragen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit – öffentliches Dienstrecht, Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Tarifrecht, Arbeitsrecht, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht:
Termine:
Die aktuellen Termine finden Sie hier.
in der Geschäftsstelle des dbb brandenburg
Weinbergstraße 36, 14469 Potsdam
Eine vorherige Anmeldung zum jeweiligen Termin und Beantragung des Beratungsrechtsschutzes über die DVG-BB ist erforderlich.
Im Verfahrensrechtsschutz vertritt das dbb Dienstleistungszentrum Ost Sie rechtlich in einem gerichtlichen Verfahren.
Wie weit geht der Rechtsschutz?
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen. Darunter fallen auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragte oder als Vertrauensperson für Schwerbehinderte.
Er umfasst auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr.
In Disziplinar- und Strafverfahren sowie in Ordnungswidrigkeitsverfahren wird Rechtsschutz gewährt, es sei denn, dass es sich um ein vorsätzlich begangenes Delikt handelt.
Rechtsschutz wird jetzt auch bei Feststellung des Pflegegrades gewährt, sofern dies unmittelbar mit der derzeitigen oder früheren beruflichen Tätigkeit steht (§ 4 Abs. 2 Rahmenrechtsschutzordnung).
Wann wird Rechtsschutz gewährt?
Über den Antrag auf Rechtsschutz entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Der Verfahrensrechtsschutz wird für jede Instanz gesondert bewilligt.
Honorarvereinbarungen mit externen Anwälten können nur mit vorheriger Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes getroffen werden.
Verfahrensrechtsschutz wird nur dann gewährt, wenn der konkrete Rechtsschutzfall erst nach Erwerb der Mitgliedschaft entstanden und nach der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb zulässig ist. Maßgeblich für die Gewährung des berufsbezogenen Verfahrensrechtsschutzes ist eine hinreiche Aussicht auf Erfolg des Rechtsschutzfalles. Nach einer juristischen Einschätzung muss also tendenziell davon ausgegangen werden können, dass der Rechtsschutz erfolgreich geführt, also die Klage gewonnen werden kann.
Die DVG-BB behält sich daher vor, Rechtsschutzfälle abzulehnen, die den gewerkschaftspolitischen Bestrebungen zuwider laufen.
Der Rechtsschutz ist subsidiär. Das bedeutet, wenn Sie Ihr Rechtsschutzrisiko bereits anderweitig privat abgesichert haben oder wenn Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber ausnahmsweise im Rahmen der dienstrechtlichen Fürsorgepflicht Rechtsschutz gewährt, kann im Ausnahmefall darauf verweisen werden, diesen vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Rechtsschutz wird für Verfahren nach deutschem Recht und vor deutschen Gerichten gewährt.
Wohin sende ich den Antrag auf Rechtsschutz und welche Unterlagen muss ich dem Rechtsschutzantrag beigefügen?
Bitte senden Sie den ausgefüllten Rechtsschutzantrag (pdf) und die notwendigen Unterlagen als PDF-Datei per Mail an vorstand@dvg-bb.de.
Bitte beachten Sie die Checkliste (pdf).
Welche Fristen muss ich beachten?
Wichtig ist, dass bei laufenden Fristen der Rechtsschutzantrag so frühzeitig und inhaltlich vollständig gestellt werden muss, dass die Prüfung der Rechtsschutzgewährung, die Weitergabe an das dbb Dienstleistungszentrum Ost sowie der dortige Eintritt in das Verfahren innerhalb der laufenden Frist geordnet erfolgen kann.